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Orijinalini görmek için tıklayınız : Tarkan muss Buch über sein Leben als Star hinnehmen



dilaraer
09-06-10, 00:57
http://static.ideefixe.com/images/89/89512_2.jpg

In der Türkei folgten ihm die Richter, am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg nicht. Die Rede ist vom türkischen Sänger Tarkan. Seit fast zehn Jahren wehrt sich der Musiker gegen ein Buch, das sich mit seinem Leben als Star befasst. Tarkan beanstandete vor allem die Passagen über seine sexuelle Orientierung. Die türkische Justiz stufte die Veröffentlichung als Verletzung von Tarkans Persönlichkeitsrechten ein und ließ die Auflage beschlagnahmen. Zu Unrecht, wie die Straßburger Richter jetzt feststellten. Das Buch sei aus einer Doktorarbeit über das Phänomen des Popstars im Allgemeinen hervorgegangen und könne nicht als sensationsheischend eingestuft werden.

Quelle: http://www.dradio.de/kulturnachrichten/201006081400/4

**MegaStarkan**
09-06-10, 02:18
Ich wusste nicht einmal, dass der EGMR angerufen wurde. Die Entscheidung verwundert mich aber insgemein wenig, denn schon im Fall von Prinzessin Caroline von Monaco bestand nach Ansicht des Gerichtshofs das entscheidende Kriterium für die Abwägung zwischen Schutz des Privatlebens einerseits und Freiheit der Meinungsäußerung darin, inwieweit die veröffentlichten Informationen (in der Causa Fotos) zu einer Debatte beitragen, für die ein Allgemeininteresse geltend gemacht werden kann. Dadurch gab der Gerichtshof zum ersten Mal ein entscheidendes Abgrenzungskriterium zu Lasten der Persönlichkeitsrechte von Prominenten.

Hier wurden sogar wissenschaftliche Aspekte vorgebracht, sodass der Erfolg absehbar war. Die Entscheidung würde ich aber lesen wollen... wie hat man Zugriff dazu? Eine EGMR Entscheidung hab' ich bis jetzt aus dem Verzeichnis nicht selber herausgesucht.

dilaraer
09-06-10, 15:18
uuyyy...Da hat jemand aber seine Hausaufgaben gemacht ;)
Bis jetzt gibt es nur eine Pressemitteilung auf Englisch- hier der Link:
Sapan v. Turkey (http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=1&portal=hbkm&action=html&source=tkp&highlight=sapan%20%7C%20v.%20%7C%20turkey&sessionid=55127557&skin=hudoc-pr-en)
Die Tage wird auch das Urteil in seiner ganzen Länge zu betrachten sein, aber dann leider nur auf Französisch...

**MegaStarkan**
09-06-10, 22:18
Cool, danke :) das reicht mir auch aus. Eine türkische Richterin war sogar vertreten, wobei ich nicht weiß, ob das bloß üblich oder ein Zufall bei der Besetzung ist. Wenn Du willst, können wir die Pressemitteilung auch im englischen Forum posten.

P.s. Nein, wir hatten das bei Prof. Wendehorst in der Vorlesung einmal durchgemacht... sie steht ja auf internationale Bezüge :)

dilaraer
09-06-10, 23:35
Klar kannst du das im englischen Forum posten...das ist doch nicht von mir abhängig:)

Wegen der türkischen Richterin: Im 11. Zusatzprotokoll der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten heisst es in

Art. 27 Abs. 2
"Der Kammer und der Großen Kammer gehört von Amts wegen der für den als Partei beteiligten Staat gewählte Richter an, wenn ein solcher nicht vorhanden ist oder er an den Sitzungen nicht teilnehmen kann, eine von diesem Staat benannte Person an, die in der Eigenschaft eines Richters an den Sitzungen teilnimmt."

War also kein Zufall, dass sie dabei saß :)

denizarya
09-06-10, 23:54
ou man..heißt das jetzt das buch is sozusagen legal und tarkan kann da nichts unternehmen?

dilaraer
10-06-10, 00:42
das ist eine schwierig zu beantwortende frage, weil urteile des egmr völkerrechtlich einzuordnen sind und keine unmittelbare wirkung haben; also nur weil das egmr gesprochen hat, heisst das noch lange nicht, dass die von türkischen gerichten ausgesprochenen urteile ihre rechtskraft verlieren...
die türkischen gerichte haben dieses urteil lediglich in ihrer zukünftigen rechtsprechung zu "berücksichtigen".

das buch ist erst einmal noch "illegal"...ich weiss nicht, ob das türkische recht ein wiederaufnahmeverfahren vorsieht - wenn dem so ist, dann müsste das urteil aufgehoben werden und ein neues im sinne des egmr ergehen. im ergebnis würde das buch also wieder "legal" werden...
weil dem kläger aber schadensersatz zugesprochen wurde, den die türkei zahlen muss, gehe ich mal davon aus, dass es kein wiederaufnahmeverfahren gibt und sich die sache somit erledigt hat.
das heisst aber natürlich nicht, dass eine 2. auflage des buches erscheinen kann, denn nach diesem urteil hätte Tarkan es schwieriger, die bücher wieder einsammeln zu lassen:)